Beitrags- und Finanzordnung

§1 Grundsätze

  1. Diese Beitrags- und Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
  2. Die Beitrags- und Finanzordnung wird vom Vorstand jeweils für das folgende Geschäftsjahr beschlossen. Die Beitrags- und Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, darf aber nicht im Widerspruch zu dieser stehen. Wird keine neue Beitrags- und Finanzordnung festgelegt, gilt weiterhin die vorhergehende.
  3. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrags entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
  4. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

§2 Höhe und Zahlung des Mitgliedsbeitrages

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von jedem Mitglied bei der Unterzeichnung der Beitrittserklärung freiwillig selbst festgelegt. Er muss mindestens 24,00 EUR jährlich betragen.
  2. Durch Beschluss des Vorstandes kann in begründeten Einzelfällen der Beitrag herabgesetzt oder von der Erhebung abgesehen werden.

§3 Regelungen

  1. Beiträge sind grundsätzlich im Voraus für ein Kalenderjahr zu entrichten.
  2. Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Die Kündigung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen (per Post oder elektronisch per E-Mail).
  4. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
  5. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von 1 Monaten festgelegt wird.
  6. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von 5,00 EUR berechnet.
  7. Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung bzw. nach spätestens zwölf Monaten entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.
  8. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§4 Zahlung und Fälligkeit

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d. h. vom 01.01. bis 31.12. erhoben.
  2. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
  3. Der Beitrag wird erstmalig nach dem Eintritt und unabhängig vom Eintrittszeitpunkt in voller Höhe fällig. Danach ist der Beitrag jeweils jährlich zum 01.02. fällig und wird per SEPA-Basis Lastschriftmandat eingezogen.
  4. Änderungen der Bankdaten sind dem Kassenwart unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Kosten, die dem Verein durch Nichtbeachtung dieser Pflicht oder durch Rücklastschrift wegen unzureichender Kontendeckung entstehen, muss das Mitglied dem Verein in voller Höhe ersetzen.
  5. Die Erstattung geleisteter Beiträge ist, auch zeitanteilig, ausgeschlossen.

§5 Schlussbestimmung

Die Beitrags- und Finanzordnung wurde innerhalb der Mitgliederversammlung am 29.09.2022 bestätigt und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sie erhält mit diesem Datum ihre Gültigkeit für die Arbeit des Vereins.